Der Beitrag beschäftigt sich mit Anwendungsfragen der seit dem 1.1.2011 geltenden gesetzlichen Regelung des § 55 Abs. 4 InsO und hierzu vor allem mit dem Problem, dass die neuere Rechtsprechung des BFH und insbesondere der Anwendungserlass des BMF vom 9.12.2011 in einem kaum zu vereinbarenden Wertungswiderspruch zueinander stehen; zahlreiche praktische Anwendungsfragen in diesem Themenbereich bleiben unbeantwortet. Die Ausführungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Bereich der Umsatzsteuer und den Fall der immer noch als Regelfall anzutreffenden Bestellung eines vorl. schwachen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt. Bei der Darstellung im Rahmen des § 55 Abs. 4 InsO werden auch Auswirkungen auf sonstige Steuerarten behandelt. Hierbei wird auf die Wiedergabe von Meinungs- und Streitständen weitgehend verzichtet. Vielmehr soll der Beitrag nach rund 15 Monaten Praxiserfahrung mit der Thematik einen Überblick geben und sich aufzeigende Widersprüche darstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-02 |
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