Mit einer kürzlich bekanntgewordenen Entscheidung vom 27.9.2018 manifestiert der BFH seine viel diskutierte Rechtsprechung zur Umsatzsteuer in Insolvenzfällen: Hiernach werden auch im Rahmen der Eigenverwaltung nach § 270 InsO Umsatzsteuern auf nach Insolvenzeröffnung vereinnahmte Entgelte für Leistungen aus Zeiten vor der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeiten privilegiert. Mit diesem Urteil setzt er sich also noch weiter von der bisherigen Kritik ab, sodass zukünftige Kursänderungen kaum mehr zu erwarten sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2019.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-04 |
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