Im Rahmen zahlreicher Entscheidungen haben der BGH und der BFH zum Problem der Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz Stellung genommen. Es wird zu zeigen sein, dass die Verteilung der Umsatzsteuerlast grundsätzlich davon abhängt, wer zur Verwertung des Sicherungsguts berechtigt ist. Die Verwertungsfälle betrafen sowohl die Verwertung durch den Insolvenzverwalter als auch durch Gläubiger. Auch die Veräußerung einer aus der Masse freigegebenen Sache durch den Schuldner ist Gegenstand der Rechtsprechung gewesen, über die hier ein Überblick gegeben wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-06 |
Seiten 59 - 64
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