Sinn und Zweck der Überschuldungsermittlung ist es, eine Aussage darüber zu treffen, ob die Schulden zum entsprechenden Stichtag das Vermögen übersteigen. Inhaltlich sind dabei die Wertansätze zu Fortführungs- oder Liquidationswerten sauber abzugrenzen und es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Summe der Werte insgesamt von einem transaktionsnah ermittelten Unternehmenswert gedeckt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-06 |
Seiten 245 - 253
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