Am 18. 10. 2008 trat das Finanzmarktstabilisierungsgesetz in Kraft, das u. a. den Überschuldungstatbestand modifiziert hat. Zugleich wurde diese Änderung aber bis zum 31. 12. 2010 befristet, woraus sich z. B. die Fragestellung ergibt, ob nicht schon heute die Beurteilung der Frage, ob die „Fortführung des Unternehmens … nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“ ist, eine Reinvermögensvorschau auf diesen Zeitpunkt nach dem bisherigen Überschuldungsbegriff notwendig macht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2009.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-06 |
Seiten 61 - 65
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