Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW hat im Februar 2012 mit dem IDW ES 9 den Entwurf eines Standards für die Bescheinigung nach § 270b InsO veröffentlicht. Darin werden die Anforderungen an den mit der Bescheinigung beauftragten Wirtschaftsprüfer, an den Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten sowie an den Inhalt der Bescheinigung beschrieben. Neben der Prüfung der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung hat sich der Konzeptersteller demnach anhand eines von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens vorgelegten Grobkonzepts und anhand einer Befragung der gesetzlichen Vertreter ein Bild davon zu machen, ob die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Der Konzeptersteller hat das ihm vorgelegte Grobkonzept dabei hinsichtlich der enthaltenen Annahmen und Sanierungsmaßnahmen auf Schlüssigkeit zu überprüfen. Auf die grundsätzlich für ein Schutzschirmverfahren relevanten Themen und Aussagen, die nach Ansicht des BDU im Grobkonzept enthalten sein sollten, geht der IDW ES 9 indes nicht ein. Deshalb wurde vom o. g. Fachverband ein Leitfaden für die Struktur eines Grobkonzepts im Rahmen der Bescheinigung nach § 270b InsO erarbeitet, in dem die Anforderungen an die Erstellung und an die Überprüfung eines Grobkonzepts konkretisiert werden. Der BDU e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern, sich sowohl bei der Erstellung eines Grobkonzepts im Hinblick auf § 270b InsO als auch bei dessen Überprüfung an den in diesem Leitfaden strukturierten Themenfeldern und Fragestellungen zu orientieren. Der Wortlaut des Leitfadens wird nachfolgend mit redaktionellen Anpassungen wiedergegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-28 |
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