Skandale um einstige Vorzeigeunternehmen wie die Siemens AG und die Deutsche Telekom AG haben zu einem neuen Fokus auf Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Straf- und Bußgeldern und insbesondere des Risikos einer strafrechtlichen Verantwortung der Unternehmensführung geführt. In der täglichen Praxis der sog. Criminal Compliance stellt dabei der Tatbestand der Steuerhinterziehung einen konstanten Schwerpunkt dar. Hier ist besondere Vorsicht geboten, damit die Steuerhinterziehung eines Mitarbeiters nicht die rechtmäßig handelnde Unternehmensführung in die Gefahrenlage strafrechtlicher Ermittlungen und im schlimmsten Fall in eine ungerechtfertigte strafrechtliche Verantwortung bringt. Schon staatsanwaltliche Ermittlungen können insbesondere kleinere Unternehmen in Folge von Rufschädigung und Ablenkung vom operativen Geschäft schnell in die Krise führen. Anzuraten sind strukturelle Maßnahmen, die klare Verantwortlichkeiten im Unternehmen herstellen und möglichen Verdachtsmomenten gegen die Unternehmensführung frühzeitig entgegengestellt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-08 |
Seiten 207 - 211
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