In der Praxis haben sich die Fälle gehäuft, in denen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nach erfolgter Restschuldbefreiung der Schuldner mit Steuerforderungen belastet wird, die die Zeit des Insolvenzverfahrens betreffen und aus der Eingehung von Masseverbindlichkeiten rühren. Die zugrundeliegenden Fälle sind zumeist ähnlich aufgebaut: Gegenstand der Steuerfestsetzung sind vor allem Umsatzsteuerbescheide, die die Zeit des Insolvenzverfahrens betreffen und die nach Aufhebung und Schlussverteilung der Masse eine Änderung erfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-31 |
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