In der Praxis haben sich die Fälle gehäuft, in denen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nach erfolgter Restschuldbefreiung der Schuldner mit Steuerforderungen belastet wird, die die Zeit des Insolvenzverfahrens betreffen und aus der Eingehung von Masseverbindlichkeiten rühren. Die zugrundeliegenden Fälle sind zumeist ähnlich aufgebaut: Gegenstand der Steuerfestsetzung sind vor allem Umsatzsteuerbescheide, die die Zeit des Insolvenzverfahrens betreffen und die nach Aufhebung und Schlussverteilung der Masse eine Änderung erfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-31 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: