Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde die Regelung des § 55 Abs. 4 InsO eingeführt. Insolvenzverwalterpraxis und Finanzverwaltung waren lange Zeit gleichermaßen verunsichert über die praktischen Auswirkungen. Mehr als ein Jahr verging, bis das BMF mit seiner Verwaltungsanweisung vom 17.1.2012 diverse Anwendungsfragen beantwortet hat. Zahlreiche Unklarheiten bleiben jedoch weiterhin bestehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-08 |
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