Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der daraus resultierenden Vermutung des Vermögensverfalls ist die Bestellung eines Steuerberaters (StB) gem. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zu widerrufen. Diese Vermutung ist praktisch nur durch Vorlage eines Insolvenz- oder Schuldenbereinigungsplans widerlegbar. Ob nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und
Ankündigung der Restschuldbefreiung (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder von geordneten Vermögensverhältnissen auszugehen ist, ist durch den BFH noch nicht geklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 177 - 180
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