Das Forum 270 begrüßt in seiner Stellungnahme vom 11.3.2020 die anstehende Umsetzung des präventiven Restrukturierungsrahmens (prävRR) gem. EU-RL 2019/1023, die ein weiteres Instrument zur nachhaltigen Sanierung von Unternehmen bringen wird. Die positiven Erfahrungen, die mit der Einführung des ESUG und der Stärkung der Eigenverwaltung mit qualitativ hochwertigen Eigenverwaltungen und sehr guten Sanierungslösungen gemacht wurden, sollten für die Ausgestaltung des Verfahrens gem. dem prävRR genutzt werden. Qualität und Verantwortung im Restrukturierungsprozess sind Garanten für gute Restrukturierungserfolge. Die bestehenden Sanierungsinstrumente des Insolvenzrechts (einschließlich der Eigenverwaltung) werden durch die Neuerungen des prävRR nicht beschnitten oder in ihren Anwendungsfällen ersetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-04 |
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