In der Literatur sind inzwischen diverse Veröffentlichungen zu finden, die den theoretischen Ablauf und Nutzen des seit dem 1.1.2021 neu in Kraft getretenen Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz, StaRUG) als zusätzliche rechtlich verbindlich geregelte vorinsolvenzliche Sanierungsoption erläutern. Was bedeutet das aber konkret für die Praxis: Hätten auf der Basis des StaRUG Insolvenzen, im Besonderen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), in der Vergangenheit vermieden werden können? Wie sieht der konkrete Anwendungsbereich des StaRUG in der Praxis aus?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2021.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-04 |
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