Sanierungsentscheidungen haben i. d. R. steuerliche Auswirkungen auf die sanierte Gesellschaft selbst und deren Gesellschafter. Diese Auswirkungen werden entsprechend der heutigen Gesetzgebung und Rechtsprechung aufgezeigt – soweit möglich soll auf steuerlich günstige Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Ausdrücklich nicht behandelt werden betriebswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen. Der vorliegende Beitrag enthält bezüglich der Kapitalgesellschaften lediglich Kapitalmaßnahmen und soll im nächsten Heft mit sonstigen Sanierungsinstrumenten fortgesetzt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-06 |
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