Der IDW S6 stellt keine rechtlich bindende Form für Sanierungskonzepte dar, hat sich jedoch allgemein als anerkannter Standard etabliert. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der höheren Prozessorientierung in den Workout-Abteilungen wird gerade von Bankenseite in letzter Zeit der Ruf nach einem Sanierungsplan „Light“ laut. Unter Berücksichtigung der Haftungsfragen der Adressaten wird analysiert, welche grundsätzlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der formalen Anforderungen an Sanierungskonzepte auf der Basis des IDW S6 und der BGH-Rechtsprechung bestehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: