Eine effiziente Forderungsverwertung können Kreditinstitute/Investoren grundsätzlich über interne Workout-Abteilungen abwickeln oder im Rahmen der Einschaltung externer Dienstleister sicherstellen. Fraglich ist, inwieweit sich in diesem Zusammenhang Befugnisse nach dem derzeit noch geltenden Rechtsberatungsgesetz mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz ändern könnten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-24 |
Seiten 110 - 114
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