Der Verlust, den der Gesellschafter durch Insolvenz einer Kapitalgesellschaft erleidet, kann einkommensteuerlich als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 17 EStG geltend gemacht werden und damit zu Steuervorteilen führen. Zwei jüngst veröffentlichte Finanzgerichtsurteile beschäftigen sich mit der Frage des Zeitpunkts der Realisation der Entstehung dieses Verlusts. Besonders im Fall des Finanzgerichts München wird deutlich, wie wichtig die rechtzeitige Geltendmachung des Verlusts ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.