Die Auflösung von Rückstellungen in der Krise ist eine Möglichkeit, die bilanzielle Überschuldung einer GmbH abzuwenden. Diese naheliegende und i. d. R. ohne allzu großen Aufwand durchführbare Maßnahme birgt in der Praxis nicht zu unterschätzende Risiken. Erfolgt der Verzicht auf Pensionszusagen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer, kann dieses verlockende Modell ohne Berücksichtigung der von der Finanzverwaltung und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze schnell zu einem finanziellen Bumerang werden. Gravierende steuerliche Nachteile für den Gesellschafter sind die Folge. Im vorliegenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, welche steuerlichen Risiken bestehen und wie diese bei Vertragsschluss und im Sanierungsfall vermieden werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-02 |
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