Im Juli 2017 hat der BGH die bisherige Rechtsprechung zu Zahlungen im Insolvenzfall präzisiert. In beiden Fällen ging das Urteil allerdings im Ergebnis nachteilig für die beteiligten Geschäftsführer aus. Nach im August bekanntgegebenen Entscheidungen des FG Münster konnten Geschäftsführer hingegen der Haftung für Lohnsteuern entgehen. Insofern hat das Thema weiterhin große Bedeutung für die Unternehmensorgane und deren Aufgabenzuschnitt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2017.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.