Im Juli 2017 hat der BGH die bisherige Rechtsprechung zu Zahlungen im Insolvenzfall präzisiert. In beiden Fällen ging das Urteil allerdings im Ergebnis nachteilig für die beteiligten Geschäftsführer aus. Nach im August bekanntgegebenen Entscheidungen des FG Münster konnten Geschäftsführer hingegen der Haftung für Lohnsteuern entgehen. Insofern hat das Thema weiterhin große Bedeutung für die Unternehmensorgane und deren Aufgabenzuschnitt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2017.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-04 |
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