Rangrücktrittsvereinbarungen gehören zum Standardrepertoire bei der Beseitigung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung von Gesellschaften. Die Behandlung der subordinierten Verbindlichkeiten im Überschuldungsstatus sowie in der Handels- und Steuerbilanz ist jedoch mit einiger Unsicherheit belastet. Insbesondere die Auswirkungen des § 5 Abs. 2a EStG sind nicht gesichert. Das jüngste BMF-Schreiben vom 8. 9. 2006 nimmt hierzu Stellung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-24 |
Seiten 216 - 219
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