Entgegen Unruhe verbreitenden Pressemeldungen sind Vorschusszahlungen an Krisenberater nicht generell gefährdet. Zu achten ist aber darauf, dass Vorschüsse nicht mehr als die Vergütung für einen Monat umfassen und die Vergütungshöhe insgesamt angemessen gestaltet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 187 - 188
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