Das Sanierungsinstrument der Mitarbeiterbeteiligung (MBT) ist in der Unternehmenskrise meist im Rahmen von Forderungsverzichten mit Besserungsschein geübte Praxis. Nur in Einzelfällen erfolgt hingegen die Ausgestaltung mittels echter Kapitalbeteiligungsmodelle. Letztere sind, spätestens seit der Verbesserung der steuerlichen Förderung im vergangenen Jahr, eine überlegenswerte Option. Teil A dieser Beitragsreihe führte in die Thematik ein und erörterte Sanierungsbeiträge der Beschäftigten im aktuellen gesamtwirtschaftlichen Kontext und speziell im Hinblick auf deren Finanzierungswirkung. Ferner wurde die gewerkschaftliche Herangehensweise dargestellt. Dieser Teil B erläutert zunächst die übliche Beteiligung der Beschäftigten an der Sanierung mittels Forderungsverzicht und Besserungsschein, um im Anschluss mögliche Beteiligungsmodelle auch am Kapital der Krisenunternehmen – und diese wiederum im Hinblick auf ihre Finanzierung – näher zu betrachten. Spätere Teile werden sich dann der weiteren Ausgestaltung von Kapitalmodellen, ihrer konkreten betrieblichen Einführung und Ausgestaltung, der steuerlichen Sicht sowie der Sonderaspekte Insolvenz und Unternehmensnachfolge widmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2022.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-03 |
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