Das Insolvenzplanverfahren soll einem in der Krise befindlichen Unternehmen flexible Werkzeuge an die Hand geben, um an Stelle einer bloßen Verwertung bzw. der Verteilung der Masse gemeinsam mit den Gläubigern deren bestmögliche Befriedigung zu erreichen. Auf welche Weise dieses Ziel erreicht wird – Zerschlagung oder Fortführung des Unternehmens –, gibt die Insolvenzordnung (InsO) nicht vor. Das Finanzgericht Köln hat mit einem Urteil klargestellt, dass allein die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens keine Liquidation der Körperschaft i. S. des § 11 KStG begründet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-04 |
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