Versäumt es die Unternehmensführung, sich mit den Anforderungen an Kommunikation und Krisenmanagement auseinander zu setzen, öffnet sie der Möglichkeit von eintretenden Imageschäden grob fahrlässig Tür und Tor. Inwieweit diesem Gefahrenpotenzial durch eine Ergänzung im Deutschen Corporate Governance Kodex oder über eine Reihe von durch Aktionäre erzwungene Klagen des Unternehmens gegen die eigenen Organe Rechnung getragen werden wird, bleibt abzuwarten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 167 - 172
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