Durch die stetigen Anpassungen der gesetzlichen Regularien verändert sich der Haftungsrahmen der Organe kontinuierlich. Der Aufbau, die Weiterentwicklung und Implementierung eines „Krisenfrühwarnsystems“ ist nicht nur für Manager von Krisenunternehmen unabdingbar. Der § 1 Satz 1 des StaRUG verpflichtet jedes Mitglied der Geschäftsführung, ein entsprechendes System im Unternehmen zu etablieren. Das „Fahren auf Sicht“ ist eine Pflichtverletzung und führt somit zu deutlich erhöhtem Haftungsrisiko. Ein funktionierendes Controlling in Kombination mit einer integrierten Finanzplanung inkl. Szenariobetrachtung muss grundsätzlich ein Tool im Werkzeugkasten eines jeden CFOs sein.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2024.04.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-07-08 |
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