Junge Unternehmen, die einem starken Wettbewerb nicht standhalten können, werden früher oder später den Markt wieder verlassen müssen. Dies ist zwar ökonomisch sinnvoll, da nur die durch Wettbewerb erfolgte Preisbildung zu einer pareto-optimalen Allokation der Ressourcen führt. Laut einer aktuellen ZEW-Studie 1 scheitern aber auch solche Start-up-Unternehmen, die ein marktfähiges und erfolgversprechendes Geschäftsmodell haben und somit aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus fortführungswürdig sind. Die Forscher sprechen sich daher – neben einer ausreichenden Startfinanzierung – für ein sanierungsfreundliches Insolvenzrecht aus und zeigen, welche konterkarierenden Effekte es in Bezug auf das derzeitige Insolvenzrecht zu überwinden gilt. Abzuwarten bleibt, ob die geplanten ESUG-Maßnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden und entsprechend wirken werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-06 |
Seiten 30 - 33
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