Die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung hat der BGH vor dem Hintergrund einer Auszahlung der Schuldnerin an einen geringfügig beteiligten Gesellschafter in Gestalt der Ausschüttung eines Gewinnvortrags in 2023 mehrfach geprüft. Demnach geht eine Anfechtung des Insolvenzverwalters ins Leere, falls die Voraussetzungen des Kleinbeteiligtenprivilegs (ein nicht geschäftsführender Gesellschafter einer darlehensnehmenden Gesellschaft ist mit 10 % oder weniger am Haftkapital beteiligt) innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr vor der Beantragung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Die Verhältnisse außerhalb der Jahresfrist sind nicht entscheidend.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2024.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-05-06 |
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