Die Sozialversicherungsträger und der Fiskus waren nach der Konkursordnung privilegierte Gläubiger: Sie hatten in der damaligen Konkurstabelle die zweite bzw. dritte Rangstelle und waren deshalb sicher, innerhalb der Konkursverfahren quotal „bedacht“ zu werden. Die (neue) InsO hat nun für die „Berufsgläubiger“ eine deutliche Änderung gebracht, denn alle Gläubiger haben bei der Anmeldung ihrer Forderung den gleichen Status: Das Privileg der besseren Rangstelle ist für Sozialversicherungsträger und Finanzämter verloren gegangen. Um hier „an Boden wieder gutzumachen“, stellen sie z. T. deshalb besonders frühzeitig Insolvenzanträge, um den Druck auf den Schuldner zur Begleichung der offenstehenden Forderungen maßgeblich zu erhöhen bzw. noch ein Insolvenzverfahren mit freier Masse zur Verteilung vorzufinden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-26 |
Seiten 270 - 273
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