Nachdem das französische Kollektivverfahren mit dem Reformgesetz (Loi de sauvegarde) umfassend reformiert und 2008 erstmals ergänzt wurde, erfolgten kürzlich mit der Regierungsverordnung vom 12.3.2014 weitere Nachbesserungen. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Einzelheiten der Nachreform dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-12 |
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