Nachdem das französische Kollektivverfahren mit dem Reformgesetz (loi de sauvegarde) vom 26. 7. 2005 nach dem US-amerikanischen Vorbild des sog. Chapter 11 umfassend reformiert worden war, wurden daran mit der Regierungsverordnung vom 18.12.2008 einige Nachbesserungen vorgenommen und im Detail durch das entsprechende Anwendungsdekret vom 12. 2. 2009 präzisiert. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Einzelheiten dieser Nachreform dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-30 |
Seiten 116 - 119
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