Medien berichten über Unternehmensinsolvenzen. Medien berichten über Insolvenzstraftaten. Sie dürfen beides grundsätzlich, soweit die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Denn regelmäßig besteht ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Doch wie ist die Rechtslage, wenn ein Journalist über einen bloßen Verdacht, ein Unternehmen sei insolvenzreif oder stehe unmittelbar vor Insolvenzreife, berichten will? Ist dies ein Verdacht oder nur seine Meinung? Was muss er beachten, wenn über den Verdacht der Begehung einer Insolvenzstraftat berichtet werden soll? Dieser Beitrag soll über die hier zu beachtenden journalistischen Sorgfaltspflichten informieren und Leitungsorganen von Unternehmen aufzeigen, wie sie derartige Berichte abwenden/abmildern sowie sich gegen unzulässige Berichterstattungen wehren können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2019.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-02 |
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