In Sanierungsfällen wird regelmäßig u. a. von Finanzierern ein IDW-S 6 Gutachten als Bedingung für die Kreditvergabe gefordert. In der Literatur wird immer wieder zu Recht darauf verwiesen, dass ein Sanierungsgutachten auch für KMU vollständig im Sinne des IDW S 6 erstellt werden muss. Nur was bedeutet an dieser Stelle vollständig und wem gegenüber haftet der Ersteller des Gutachtens? Wird ohne Wenn und Aber der volle IDW S 6 inkl. der kompletten Haftungsbandbreite vorausgesetzt, sind nicht selten die Kosten für die Gutachtenerstellung der letzte Sargnagel für das sich in der Krise befindliche Unternehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2024.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-06 |
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