Die Insolvenzfestigkeit von Globalzessionen ist ein Thema, über das sich die Instanzgerichte und ihnen folgend die Insolvenzverwalter und die Wirtschaft mit ihren Anwälten in den letzten Jahren heftig gestritten haben. Mit Entscheidungen vom 29. 11. 2007 hat der BGH endlich für Klarheit gesorgt: Globalzessionen können nur als kongruente Deckung gem. § 130 InsO angefochten werden. Voraussetzung für die Anfechtbarkeit ist also, dass die Bank im Zeitpunkt des Forderungseinzugs/der Verrechnung die Zahlungsunfähigkeit oder den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Darlehensnehmers kannte. Gleichzeitig hat der BGH jedoch die im Schrifttum vertretene Auffassung, dass es sich bei der Globalzession um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft i. S. des § 142 InsO handelt, verneint.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-08 |
Seiten 37 - 39
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.