Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet der Gesetzgeber bestimmte Unternehmen, ein Risikomanagementsystem einzurichten, mittels welchem wesentliche Krisenpotentiale frühzeitig erkannt und bewältigt werden können. Da das Gesetz nicht für alle Unternehmensformen Anwendung findet, wird in den folgenden Ausführungen versucht, die Zweckmäßigkeit der Einrichtung eines solchen Systems – losgelöst von den gesetzlichen Regelungen – insbesondere in mittelständischen Unternehmen darzulegen. Dazu werden die Systemelemente, die Prozesse und die Nutzenpotentiale des Risikomanagements beschrieben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-26 |
Seiten 61 - 68
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