In seinem o. g. Beitrag empfiehlt Hackländer, in einer Krisensituation solle jeder Freiberufler ernsthaft in Erwägung ziehen, ein Insolvenzverfahren für die Befreiungen von Schulden zu nutzen und sich durch die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem
„Instrument Insolvenzverfahren“ größere Gestaltungs- und Handlungsspielräume zu verschaffen. Dazu gilt es einiges anzumerken
und zu entgegnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-24 |
Seite 232
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