Trotz von politischer Seite angekündigter Deregulierung wurden für eine Vielzahl von Unternehmen die Anforderungen in Krisensituationen eindeutig verschärft. So verlangt der Gesetzgeber eine deutlich stärkere Unternehmensüberwachung und hat demzufolge die dazugehörigen Rechnungslegungsvorschriften verändert. Von Seiten der Gerichte kommen Konkretisierungen zur Krisendefinition und des dabei möglichen Handlungsspielraums. Das IDW hat zudem im November 2009 den IDW S 6 veröffentlicht, der die Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten erhöht. Im vorliegenden Beitrag sollen – ausgehend von der kurzen Einordnung in das rechtliche Umfeld – der IDW S 6 dargestellt und die Änderungen zur vorherigen Fassung aufgezeigt werden. Die Ausführungen werden ferner um einen Überblick zum IDW PS 800 ergänzt, um die Grenzen für eine mögliche Sanierung aufzuzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-12 |
Seiten 154 - 159
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