Ist es bei einer Kapitalgesellschaft erforderlich, die Passivseite zu bereinigen, um den Insolvenzgrund der Überschuldung zu beseitigen, kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht. Ein Gesellschafter kann z. B. auf eine Forderung gegen Besserungsschein verzichten oder eine Rangrücktrittserklärung abgeben. Nachfolgend wird unter Bezug auf neue BFH-Rechtsprechung Fragen zu den ertragsteuerlichen Folgen bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein nachgegangen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2025.03.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-05-07 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
