Langjährige Diskussionen über eine Ergänzung der InsO haben letztlich dazu geführt, dass das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zum 1.3.2012 in Kraft getreten ist. Die Diskussion dauert an: Dies betrifft zum einen die Einführung eines außerinsolvenzlichen Sanierungsinstruments; zum anderen steht auf dem Prüfstand, ob die bisherigen durch das Gesetz geschaffenen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden und erfolgreich sind. Es bietet sich also an, eine Zwischenbilanz zu ziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-02 |
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