Am 10.10.2018 wurde der Bericht zur Evaluation des ESUG vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht und am 15.10.2018 einem fachkundigen Publikum vorgestellt. Der Bericht führt aus, dass das ESUG von weiten Teilen der Insolvenzpraktiker positiv gesehen wird, es aber wie zu erwarten auch Nachjustierungsbedarf gibt. Eine wichtige Frage bleibt: Was passiert nun, wie fügen sich die möglichen Anpassungen des ESUG in die weiteren Großbaustellen des deutschen Insolvenz- und Sanierungsrechts – wie präventiver Restrukturierungsrahmen, Berufsrecht für Insolvenzverwalter und die Vergütung der Insolvenzverwalter – ein? Und: Wie ist das Ergebnis der Evaluation aus Sicht des Restrukturierungsberaters zu beurteilen? Führen die Vorschläge des Professorenteams in die richtige Richtung? Oder droht ein Rückfall in alte Zeiten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2019.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-07 |
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