Mit dem Inkrafttreten des SanInsFoG am 1.1.2021 erfolgten signifikante Veränderungen der Zugangsvoraussetzungen für Eigenverwaltungsverfahren. Antragstellende Schuldner haben seither weitere, erhöhte Anforderungen zu erfüllen, damit ihnen der Zugang zu einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gewährt wird. Dieser Beitrag bildet die alten und neuen Zugangsvoraussetzungen ab und beleuchtet die mit der Zugangserhöhung einhergehenden Auswirkungen für die Verfahrensbeteiligten und die Rechtspraxis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2023.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-04 |
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