Mit dem ESUG, das am 1.3.2012 in Kraft getreten ist, sollte auch die Eigenverwaltung gestärkt werden. Hierfür wurde in § 270b InsO durch eine Kombination von Eigenverwaltung und Insolvenzplan das Schutzschirmverfahren geschaffen. Im Hinblick auf die nunmehr fast zwei Jahre geltenden Änderungen des ESUG stellt sich die Frage, was die Erfolgsfaktoren der Eigenverwaltung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens sind. Diese Frage soll im Folgenden anhand tatsächlicher Erfahrungen aus dem Schutzschirmverfahren eines Produzenten von Großküchentechnik beantwortet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-28 |
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