Die betriebliche Planrechnung stellt ein Instrument zur Verfügung, welches das Unternehmen in seinen wesentlichen Aspekten in einem EDV-gestützten Rechenmodell abbildet und Aussagen über die zu erwartenden Ertragsund Liquiditätsauswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen erlaubt. Unternehmerische Entscheidungen sind stets mit Risiko behaftet. Dabei sind auch einem Insolvenzverwalter mindestens die Handlungs- und Entscheidungsspielräume sowie die Möglichkeiten zum Eingehen geschäftlicher Risiken einzuräumen, die einem Einzelunternehmer, einem Geschäftsführer einer GmbH bzw. dem Vorstand einer AG zugestanden werden. Eine Haftung kommt insofern somit erst dann zum Tragen, falls nach einer angemessenen Einarbeitungszeit unverantwortliche Risiken eingegangen werden und der vorläufige bzw. tatsächliche Insolvenzverwalter sein unternehmerisches Handeln nicht an den gesetzlichen Vorgaben ausrichtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-26 |
Seiten 53 - 64
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