Zwar räumt die InsO dem Insolvenzverwalter gegenüber anderen Beteiligten einen erheblichen Informationsvorsprung ein, was in Sanierungsfragen oder z. B. bei Insolvenzplanverfahren1 ohne Zweifel sinnvoll sein kann. Für die Rechnungslegung selbst ist dies jedoch kritisch zu sehen. Hier wird unter Bezugnahme auf mit dem Entwurf eines GAVI vorgesehene Änderungen analysiert, mit welchen Rechnungsgrundlagen ein Insolvenzverwalter arbeiten sollte und wer diese wie prüfen sollte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-25 |
Seiten 214 - 222
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