Auch wenn die Zahl der Insolvenzen in Deutschland aktuell einen Tiefstand erreicht hat, ist es dennoch Realität, dass es eine Vielzahl von Unternehmen gibt, die sich in Krisen oder krisennahen Situationen befinden. Vom Aufsichtsrat wird dann erwartet, die Besonderheiten der Situation aufmerksam zu überwachen, die damit verbundenen Implikationen einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Dies ist der Anlass, konkrete Ansatzpunkte und Handlungsempfehlungen herauszuarbeiten, die den Aufsichtsrat und auch den Beirat bei der Krisenvermeidung und -bewältigung unterstützen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2017.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-03 |
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