Zeigt sich im Rahmen der Ermittlungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters oder Treuhänders, dass der Schuldner Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung ist, wirft dies eine Reihe von interessanten rechtlichen Fragen auf.
Nachfolgend wird erläutert, in welchen Fällen der Verwalter eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung des Schuldners in Anspruch nehmen kann und welche versicherungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-04 |
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