Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. 10. 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) nach einem vergleichsweise langen Gesetzgebungsprozess (der Referentenentwurf datiert vom 29. 5. 2006) schließlich mit Wirkung zum 1. 11. 2008 in Kraft getreten. Neben weitreichenden Änderungen im Gesellschaftsrecht bringt das Gesetz vor allem mit der Einführung der sog. Rechtsformneutralen Insolvenzantragspflicht auch grundlegende Neuerungen im Insolvenzrecht. Der nachfolgende Beitrag stellt den neuen § 15a InsO vor, wobei sich die Darstellung auf die wesentlichen Neuregelungen und die sich hieraus (möglicherweise) ergebenden Probleme aus Praxissicht konzentriert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2009.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-06 |
Seiten 66 - 72
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