Weil Vermögenswerte von Selbständigen zur Sicherung der Altersvorsorge in der Einzelzwangsvollstreckung und in der Insolvenz bisher häufig dem Gläubigerzugriff ausgesetzt waren, waren sie nicht selten auf von der Allgemeinheit über Steuern finanzierte Transferleistungen angewiesen, obwohl sie für ihr Alter vorgesorgt hatten. Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge behandelt den Versicherungsnehmer im Versorgungsfall aus seiner Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung wie den Bezieher einer gesetzlichen Rentenversicherung. Nach Inkrafttreten der InsO 1999 hat der Gesetzgeber zunächst in 2001 das Verbraucherinsolvenzverfahren weiter angepasst und nun das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens verabschiedet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-24 |
Seiten 139 - 140
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