Mit dem Gesetz Nr. 2008-561 vom 17. 6. 2008 hat der französische Gesetzgeber das seit längerem nicht mehr zeitgemäße Verjährungsrecht reformiert und mit den neuen Artikeln 2219–2279 des Code civil für die Beteiligten und die Gerichte leichter handhabbare Regelungen geschaffen. Im Folgenden soll ein Überblick über die neuen Regelungen gegeben werden, der insbesondere für das Forderungsmanagement im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr wichtig sein dürfte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2009.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-08 |
Seiten 115 - 118
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