Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft eine Forderung gegen Kommanditisten substantiiert darlegt, wenn er die Tabelle mit den festgestellten Forderungen im Verfahren vorlegt. Der BGH nutzt die Entscheidung zudem zur Klärung weiterer prozessualer Fragen und zur Verdeutlichung der Unterschiede der Inanspruchnahme von Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft und von Kommanditisten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-04 |
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