Vorspann Muss ein Rangrücktritt qualifiziert sein? Und was ist unter einer solchen „Qualifikation“ zu verstehen? Die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5.3.2015 (IX ZR 133/14) und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.4.2015 (I R 44/14) geben Anlass, den aktuellen Stand der Diskussion nachzuzeichnen. Die richtige Formulierung für einen Rangrücktritt zu finden, nennt K. Schmidt dabei ein „Spiel mit dem Feuer“ (DB 2015 S. 600, 602). Im Zentrum steht die Frage, wie die Nichtberücksichtigung nachrangiger Forderungen im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus erreicht werden kann, ohne steuerlichen Schaden anzurichten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-03 |
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