Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25.5.2018 kommt auf die Führungsorgane nicht nur in den Großunternehmen, sondern insbesondere auch in den kleinen und mittleren KMU schon jetzt eine Flut an Informationen zu. Zusammen mit den Auflagen und Bußgeldern schüren die kursierenden Informationen oftmals Angst vor den bevorstehenden Änderungen. Können sich die Umstellungsnotwendigkeiten bzw. deren Verpassen gar zu einer Krisenursache ersten Ranges auswachsen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-05 |
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